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26 January 2026 afternoon

2026 - First part-session Print sitting

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Opening of sitting No 2

Current affairs debate: Safeguarding the system of international justice

Ms Petra BAYR

Austria, SOC, President of the Assembly

16:01:33

Frau Ministerin,

Sie haben im vergangenen Dezember hier in Straßburg an einer Konferenz zur Europäischen Menschenrechtskonvention teilgenommen und ich freue mich sehr, Sie heute hier wiederum in Straßburg begrüßen zu können. In Ihrer Rede haben Sie betont, dass die Konvention keine vorgefertigten und nur selten einfache Antworten gibt, aber dass sie uns als Leitsystem dient und dass sie uns Grenzen aufzeigt. Dieses Bild ist heute besonders treffend in einer Zeit, in der wir durch sehr unruhige Gewässer navigieren und in der Grundlagen unseres Verständnisses von Gerechtigkeit erodieren, in der der Rechtsstaat unter Druck steht und in der Aggression sowie die Prinzipien der Unabhängigkeit und der territorialen Integrität erneut auf die Probe gestellt werden.

Frau Ministerin, ich kann Ihren Worten nur voll und ganz zustimmen. Unser gemeinsames demokratisches Erbe muss uns weiterhin leiten und Sie haben in diesem Sinne das Wort. Bitte sehr.

Ms Stefanie HUBIG

German Federal Minister of Justice and Consumer Protection

16:02:33

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Generalsekretär, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten,

zunächst einmal herzlichen Dank, dass ich heute hier zu Ihnen sprechen darf. Lassen Sie mich vorab der neuen Präsidentin Petra BAYR meinen ganz herzlichen Glückwunsch zur Wahl aussprechen. Ich freue mich, dass eine Frau dieses wichtige Amt übernimmt, die sich für Frauenrechte einsetzt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.

Dass wir in einem Europa leben, in dem die Gewalt gegen Frauen nicht mehr als Privatsache gilt, ist kein Zufall. Das ist eben auch Ergebnis progressiver politischer Entscheidungen. Und dafür steht in ganz besonderem Maße die Istanbul-Konvention, die ihren Ursprung in der Arbeit dieser parlamentarischen Versammlung hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren: 1946. Winston CHURCHILL beschreibt den Zustand Europas damals vor 80 Jahren. Ich zitiere: "Massen zitternder Wesen, gequält, hungrig, abgehärmt und verzweifelt starren sie auf die Ruinen ihrer Städte und Häuser". Was war das für eine Gegenwart? Städte lagen in Trümmern, Millionen Menschen waren auf der Flucht. Europa war verwundet, äußerlich und innerlich. Und doch formuliert Winston CHURCHILL in seiner Rede an der Universität Zürich eine Idee, die größer war als die Zerstörung, die er beschreibt. Die Idee eines vereinten Europas. Eines Europas, das nicht länger durch Gewalt zerrissen, sondern durch Recht zusammengehalten werden sollte. Die Stärke des Rechts sollte das Recht des Stärkeren ersetzen. Das war die politische Konsequenz aus Krieg, aus Verbrechen und Zerstörung. Und auch wenn dieses Prinzip heute wieder von Kräften in Frage gestellt wird, die glauben, Macht könne Rechte ersetzen, so wirkt dieser gedankliche Ursprung Europas weiter. Er hat uns verändert und niemand kann das Rad der Geschichte zurückdrehen. Recht bändigt Gewalt.

Diese Idee stand am Anfang der Geschichte des Europarates. Wir haben gerade erst den 75. Geburtstag der europäischen Menschenrechtskonvention gefeiert. Lassen Sie mich also heute noch einmal zurückblicken. Als der Europarat 1949 gegründet wurde, war Gewalt noch sehr präsent. Es war der mörderische Antisemitismus, der rassistische Wahn, die fanatische Kriegslust eines einzigen Landes, die Europa in die Katastrophe geführt hatten: Deutschlands. Und umso erstaunlicher ist es, dass dieses Land wenige Jahre später in den Europarat aufgenommen wurde, in eine Gemeinschaft, die ein neues Europa schaffen wollte. Frei, friedlich, demokratisch. Und es war ein außergewöhnlicher Akt des Vertrauens. Es war ein unverdientes Glück. Und wir können und wir sind bis heute dankbar dafür, Teil dieses großen europäischen Projektes zu sein.

Der nationalsozialistische Terror hatte seine Grundlage in einem völkischen, kollektivistischen Denken, das den Einzelnen entwertete. Und genau mit diesem Denken brach der Europarat radikal. Winston CHURCHILL formulierte das Ziel eines vereinten Europas so, dass die Menschen glücklich, frei, zufrieden und sicher leben sollten. Doch wie erreicht man das? Die Antwort war ebenso schlicht wie revolutionär. Der Europarat stellte mit vielen Konventionen den Einzelnen und seine Rechte in den Mittelpunkt und erschuf konkrete Schutzinstrumente. Die Antifolter-Konvention, die Istanbul-Konvention – vieles, was hier beschlossen wurde, hat ganz konkrete Verbesserungen gebracht. Bessere Haftbedingungen, Hilfe für Gewaltopfer, stärkere Rechte für Kinder, für Frauen und für Minderheiten. So entstand ein Schutzsystem für mehr als 700 Millionen Menschen zwischen Reykjavik und Diyarbakir. Das Fundament für dieses Schutzsystem wurde bereits 1950 gelegt. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ging es dem Europarat um nicht weniger als einen fundamentalen Neubeginn nach der Katastrophe des 20. Jahrhunderts. Die Menschenrechtskonvention versprach jedem und jeder Einzelnen das Recht auf Leben statt Massenmord, das Recht auf Freiheit und Sicherheit statt willkürlicher Verfolgung, die Meinungsfreiheit statt Gleichschaltung, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren statt Sondergerichten. Das Versprechen war: Recht statt Gewalt und Willkür.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Worte allein verändern nichts. Die Europäische Menschenrechtskonvention war ein Wagnis, denn dieses neue Recht hatte keine Armee, keine Polizei, und doch hat es die Politik Europas tiefgreifend verändert. Menschenrechtsverletzungen galten fortan nicht mehr als innere Angelegenheit eines Staates, sie wurden zur gemeinsamen Sache Europas. Sie konnten überprüft, benannt und sanktioniert werden. Besonders wirksam aber wurde dieses System durch seine gerichtliche Durchsetzung. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben, um nur einige Beispiele zu nennen, die Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern gestärkt, Kinderrechte in Familienverfahren geschützt, faire Verfahren konkretisiert, von Akteneinsicht bis Pflichtverteidigung. Und so wurden aus abstrakten Rechten reale Veränderungen. Recht wirkt. Aber das internationale Recht, das keine Vollstreckungsmöglichkeiten kennt, kann nur wirken, wenn die Staaten es auch durchsetzen. Wenn wir die Erfolgsgeschichte fortsetzen wollen, müssen wir als Regierung dafür sorgen, dass Urteile des Gerichtshofs umgesetzt werden, und zwar auch dann und gerade dann, wenn sie politisch unbequem sind, wenn sie nationale Gewissheiten in Frage stellen. Und deshalb bin ich sehr dankbar, dass sich auch die Parlamentarische Versammlung für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs einsetzt. Das ist ein Feld, wo wir unsere Kräfte ganz gewiss noch gewinnbringend bündeln können. Und ich sage auch ganz klar: Voraussetzung dafür, dass Recht wirkt, ist auch, dass der Gerichtshof frei von politischer Einflussnahme bleibt. Wir als Regierung dürfen dem Gerichtshof nicht vorschreiben, wie er zu entscheiden hat. Die Unabhängigkeit des Gerichtshofs gilt dabei für alle Fragen, ohne Ausnahme. Es kann keine Themen geben, die man ausklammert, keine Bereiche, in denen man sie relativiert. Ein bisschen Unabhängigkeit gibt es nicht. Es gibt sie ganz oder gar nicht.

Und ich weiß, wir alle, die wir hier sitzen, wissen, dass Migration unsere Gesellschaften erheblich fordert, gerade und vor allem auch die Staaten mit Landesgrenzen zu Russland und Belarus sowie die Staaten im Mittelmeerraum. Und trotzdem gilt, das Schwächen auch nur von Teilen des Systems öffnet die Büchse der Pandora. Und wir stellen das in Frage, was als Lehre einer bitteren Vergangenheit geschaffen wurde. Ich bin überzeugt, wir können und wir müssen auf das Thema Migration wirksam reagieren, und zwar im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie ist kein Hindernis, sie ist der Rahmen unserer Politik. Die Europäische Menschenrechtskonvention findet genau deshalb nachhaltig Akzeptanz. Und das ist der Teil der großen Erfolgsgeschichte des Europarates, der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Meine Damen und Herren,

1989 schien die Erfolgsgeschichte sich fortzusetzen. Als sich das damalige Russland zum Grundkonzept des Europarates bekannte, war das ein Signal des Aufbruchs. Für Reformkräfte in Osteuropa öffnete sich eine Tür in eine demokratische Zukunft. Binnen weniger Jahre traten 17 weitere Staaten dem Europarat bei. Der weltweite Erfolg von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schien greifbar. Umso schärfer ist der Bruch, den wir heute erleben. Russland ist nicht mehr Teil dieser Gemeinschaft. Schon lange vor seinem Ausschluss hatte sich das Land Schritt für Schritt von der Bindung durch das Recht entfernt. Es entzog sich der Kontrolle, missachtete Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Als der russische Präsident vor vier Jahren die Panzer Richtung Kiew losschickte, um das Nachbarland einzunehmen, war das der Endpunkt einer Entwicklung, die dann auch den Ausschluss besiegelte. Und es ist auch richtig, dass der Europarat zu einem zentralen Unterstützer der Ukraine geworden ist. Ob bei der Dokumentation von Kriegsverbrechen, mit dem Schadensregister oder mit dem Sondertribunal zur Ahndung des Verbrechens des Angriffskriegs.

Und dennoch dürfen, nein, müssen wir an einer Hoffnung festhalten, an der Hoffnung, dass auch Russland eines Tages als demokratisches Land in den Kreis des Europarates zurückkehrt, so wie Deutschland nach der selbstverschuldeten Katastrophe des 20. Jahrhunderts zurückkehren durfte. Diese Hoffnung ist kein Zeichen von Schwäche, sie ist Ausdruck der Grundidee des Europarates selbst, so wie Winston CHURCHILL sie einst formulierte: "Kein Volk ist auf Gewalt festgelegt". Das Recht und der Rechtsstaat können den Weg zurückebnen, wenn das ernsthaft gewollt ist. Wenn wir sehen, wohin die Abkehr vom Rechtsstaat führt, dann müssen wir ihn, meine sehr geehrten Damen und Herren, umso entschlossener verteidigen.

Doch weltweit, auch in den Ländern des Europarates, erleben wir, wie Demokratie und Rechtsstaat unter Druck geraten, und die Methoden ähneln sich. Man schürt Untergangsstimmung, ohne Lösungen anzubieten, man arbeitet mit Ressentiments und Ausgrenzung und schüchtert Kritiker ein und man schwächt gezielt die Kontrolle staatlicher Macht, insbesondere die Gerichte. Ziel ist es, den Rechtsstaat zu diskreditieren, seine Reputation zu zerstören. Denn der Rechtsstaat ist beliebt. Die Menschen wissen genau, was sie an ihm haben, und deshalb erfolgt sein Abbau meist leise hinter den Kulissen, durch kleine Änderungen von Verfahrensordnungen, durch neue Zuständigkeiten von Gerichten, durch Eingriffe in Richterwahlen oder durch Auflagen für Anwälte. Und jeder einzelne Schritt wirkt zunächst einmal unbedeutend. Erst in der Summe und oft viel später zeigen sie Wirkung und gefährden die Unabhängigkeit der Justiz und damit den Kern des Rechtsstaats. Besonders gefährlich wird es auch dort, wo die Anwaltschaft unter Druck gerät. Denn ohne unabhängige Anwältinnen und Anwälte gibt es keine wirksame Kontrolle staatlicher Macht, und deshalb braucht es einen wirksamen Schutz der Anwaltschaft.

Heute durfte ich für Deutschland die Konvention zum Schutz des Berufsstandes der Rechtsanwälte unterzeichnen. Es ist das erste völkerrechtlich bindende Instrument, das die Rechte von Anwältinnen und Anwälten ausdrücklich festschreibt. Die freie Wahl der Mandate, den Zugang zu Mandanten, auch in Haft, den Schutz des Berufsgeheimnisses. Den Anstoß dazu hat die Parlamentarische Versammlung gegeben. Das ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, wie Sie die Arbeit des Europarates prägen. Dadurch, dass Sie politisch wichtige und aktuelle Themen aufgreifen, sorgen Sie für die internationale Sichtbarkeit und Relevanz des Europarates. Dafür gebührt Ihnen der Dank der Mitgliedstaaten. Bei der Anwaltskonvention ist mir besonders wichtig, dass der Schutz nicht abstrakt bleibt. Er wird überwacht von einem unabhängigen Ausschuss, der mit der Zivilgesellschaft, mit Berufsverbänden und nichtstaatlichen Organisationen zusammenarbeitet und Länderbesuche durchführen kann. Das ist ein starkes Instrument und es kommt zur rechten Zeit.

Meine Damen und Herren, wir erleben heute in diesen Tagen ganz besonders eine Welt, in der sich eine neue Ordnung abzeichnet. Eine Ordnung, in der Recht, auch das Völkerrecht, immer seltener Maßstäbe setzt, in der stattdessen Macht, Einfluss und militärische Stärke den Ausschlag geben. Eine Welt, in der manche Staaten Grenzen relativieren, die Souveränität anderer Staaten missachten und die Gültigkeit internationaler Verpflichtungen immer weiter aushöhlen. Die regelbasierte Ordnung wird insgesamt zur Disposition gestellt, und gerade deshalb ist der Europarat wichtiger denn je. Er steht für eine andere Idee von Ordnung: Bindung an Regeln, internationale Zusammenarbeit, der Schutz des Einzelnen gegen die Macht des Staates. Er ist das Gegenmodell zu einer Welt, in der Gewalt wieder zum politischen Instrument geworden ist. Diese Ordnung lebt von uns, von Ihnen hier in der Parlamentarischen Versammlung, von den Parlamenten in unseren Ländern, von Regierungen, von Gerichten, von der Zivilgesellschaft. Der Rechtsstaat wird geschützt und gestärkt durch den Rückhalt der Gesellschaft und ich bin mir deswegen sicher, er wird widerstandsfähig bleiben. Recht bändigt Gewalt. Das war die Lehre aus der Vergangenheit und aus den Trümmern Europas und es ist die Aufgabe unserer Gegenwart, diese Lehre zu bewahren.

Vielen Dank.

Ms Marianne BINDER-KELLER

Switzerland, EPP/CD

16:36:21

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Das internationale Rechtssystem bildet das Fundament einer internationalen Ordnung. Es gewährleistet Stabilität, Vorhersehbarkeit und friedliche Koexistenz zwischen Staaten. Eine Selbstverständlichkeit, an welche wir uns im Besonderen in den westlichen Rechtsstaaten nach dem Zweiten Weltkrieg gewöhnt hatten und eine Selbstverständlichkeit, die sich nach dem Fall der Mauer zu etablieren schien. Die Verbrechen Herrn PUTINs in einem unabhängigen Nachbarland haben diese Selbstverständlichkeiten umgestoßen. Sie haben gezeigt, wie sensibel unsere humanitären Errungenschaften sind, insbesondere wenn man die ganzen Schwätzer beobachtet, welche ausgerechnet im Westen dem russischen Präsidenten hinterher reden. Sie sägen am Ast, auf welchem wir sitzen, dem Ast eines sicheren Rechtssystems, unsere Garantie für gegenseitiges Vertrauen. Ohne dieses herrscht das Recht des T. Rex, der sinnlos alles zusammenfrisst, auch seine eigenen Lebensgrundlagen.

Rechtssicherheit ist grundlegend, und ich komme nicht umhin, die verstörende Rede des amerikanischen Präsidenten zu erwähnen, der eine Werteordnung in Frage stellt, für die ganz Zentralamerika nach dem Krieg Verantwortung trägt. Dieses Erbe stellt Herr TRUMP in Frage, indem er beispielsweise behauptet, die USA hätte die NATO nie gebraucht. Wir wissen, dass es anders ist und hunderte Soldaten ihr Leben verloren haben. Wir wissen, dass er gesagt hat "The only thing I want is a piece of ice". Wo sind wir denn? Im Kindergarten. Ich höre auf, über diese Rede zu sprechen, aber ich bin beunruhigt über die Schwätzer, die auch ihm hinterher reden. Sie sägen am Ast, auf dem wir sitzen. Ich möchte darauf hinweisen, dass es auch die Rede des australischen Premierministers gibt oder des kalifornischen Gouverneurs. Diese zeigen, dass man aufstehen und dagegenreden, Mut haben muss. Wir stehen in der Verantwortung, auch wenn uns gerade etwas der Atem stockt. Holen wir Luft und stehen wir entschlossen für Freiheit und Recht.

Joint debate: Progress report of the Bureau and the Standing Committee/The progress of the Assembly's monitoring procedure (January-December 2025)/Observation of the early parliamentary elections in the Kyrgyz Republic (30 November 2025)

Vote: Progress report of the Bureau and the Standing Committee/The progress of the Assembly's monitoring procedure (January-December 2025)/Observation of the early parliamentary elections in the Kyrgyz Republic (30 November 2025)

The sitting is closed at 5:35 p.m.

Next sitting on Tuesday 27th at 10 a.m.