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25 June 2024 afternoon

2024 - Third part-session Print sitting

Sitting video(s) 1 / 1

Opening of the sitting No 18

Address: Mr Volker TÜRK, United Nations High Commissioner for human rights

Ms Sibel ARSLAN

Switzerland, SOC

16:10:26

Vielen Dank, Herr Volker TÜRK, für Ihre Ausführungen und merci, dass Sie hier sind.

Ich würde gerne wissen, wo Sie gute Möglichkeiten für die Zusammenarbeit in konkreten Feldern zwischen Ihrer Organisation und dem Europarat sehen; wo wir die Situation von Menschen auf der Flucht verbessern können; und wie eben die Missstände, zum Beispiel Pushbacks – gerade kürzlich auch an der griechischen Küste beobachtet – verhindert werden können, und; können Sie uns noch sagen, wie Sie die Klimaveränderung als Fluchtursache beurteilen? Vielen Dank.

Ms Doris BURES

Austria, SOC

16:11:09

Vorweg, Herr Hochkommissar, ich möchte Ihnen meinen Dank und Respekt aussprechen für Ihren fast übermenschlichen Einsatz für Menschenrechte und in aller Kürze zwei Fragen an Sie richten.

Erstens; Ihr Fokus liegt natürlich im Bereich der Menschenrechtsverletzungen – ich möchte aber kurz die Blickrichtung ändern und sie fragen, in welchen Bereichen oder Regionen verbessert sich die Menschenrechtslage und welche Schlüsse können wir daraus ziehen?

Und zweitens; was kann der Europarat leisten, um die Synergien zwischen Europarat und dem Menschenrechtskommissar und der UNO und Ihnen auch zu verbessern?

Danke.

Debate: Protecting women human rights defenders in Europe

Ms Heike ENGELHARDT

Germany, SOC, Spokesperson for the group

16:49:06

Thank you, Mr President,

chères collègues,

wir kommen diese Woche zum ersten Mal seit der Europawahl am 9. Juni zusammen. Eine Wahl, deren Ergebnisse uns zutiefst betroffen gemacht haben, denn sie zeigen deutlich, dass sie in einem großen Teil Europas rechte und rechtsextreme Parteien an Zuspruch gewonnen haben. Wir Menschenrechtspolitiker:innen beachten dies mit großer Sorge.

Es ist daher besonders wichtig, unsere Solidarität mit denen auszudrücken, die täglich für unsere demokratischen Werte einstehen. Der so wichtige Bericht unserer Fraktionskollegin Frau Petra BAYR macht deutlich, dass jeder demokratische Fortschritt den mutigen Einsatz von Menschenrechtsverteidiger:innen zu verdanken ist.

Der Status quo der Menschen- und vor allem der Frauenrechte ist ein Gradmesser für den Zustand der Demokratie. Gleichzeitig schildert der Bericht eindrücklich, welchen Risiken und Gefahren sich diejenigen aussetzen, die sich für Menschenrechte allgemein, für Gleichberechtigung und für die Selbstbestimmung von Frauen, queeren Personen und anderen benachteiligten Gruppen einsetzen. Vor allem Frauen erfahren als Menschenrechtsaktivistinnen sowohl online als auch offline Belästigungen, Drohungen und Einschüchterungen von Rufmord bis hin zu körperlicher Gewalt.

Was in den letzten Jahren immer deutlicher wurde; die rechte Ideologie hat ein Feindbild, das bisher nicht ausreichend beachtet wurde: Frauen und Feminismus. In Deutschland zeigt sich das zunehmend in Drohungen gegen Frauen des öffentlichen Lebens, aber zum Beispiel auch 2019 bei dem rechtsextremistischen Attentat in Halle – einer Stadt in Sachsen-Anhalt. Dort hat ein 27-jähriger zwei Menschen getötet. Er hatte einen antisemitischen Anschlag auf eine Synagoge geplant. Zuvor hatte er in Videos ein gängiges Motiv aus dem Rechtsextremismus verbreitet. Er behauptete, Feminismus würde gezielt durch die Eliten eingesetzt, um die Geburtenraten in Europa zu senken – was wiederum Massenmigration befördere. Feminismus und die Selbstbestimmung der Frau werden dabei bösartig zum rechtsextremistischen Feindbild erklärt. Dabei steht intersektionaler Feminismus, der sich gegen zusammenwirkende Unterdrückungsmechanismen richtet für gesellschaftlichen Wandel, für Pluralismus, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Teilhaberechte von Frauen und queeren Menschen.

Werte, die unser aller Handeln als Mitglieder des Europarates mitbestimmen. Werte, die in der rechtsextremen Ideologie aber keinen Platz finden. Wir können nicht hinnehmen, dass Personen – vor allem Frauen, die sich für Frauen und Menschenrechte stark machen hier in Europa – strukturelle Diskriminierung erleben, bedroht werden oder nicht ausreichend durch die bestehenden Gesetze geschützt sind. Mit der Istanbul-Konvention und verschiedenen Entschließungen haben wir bereits eine gute Grundlage geschaffen, um Frauenrechtsaktivistinnen zu schützen.

Unsere Demokratien müssen diejenigen schützen, die unsere Demokratie schützen wollen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten. Vielen Dank.

Ms Nicole HÖCHST

Germany, EC/DA, Spokesperson for the group

16:56:10

Vielen Dank, Herr Präsident,

werte Kollegen,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

vielen Dank für die vorliegende Initiative. Wir sind der felsenfesten Meinung, dass Menschen die Menschenrechte verteidigen unseren Schutz verdient haben und zwar unabhängig davon, ob es sich um Männer oder Frauen oder Diverse handelt. Alles, was weiblichen Verteidigern der Menschenrechte widerfährt, was Sie genannt haben an Beispielen, ist widerlich und beängstigend. Und es ist nicht weniger widerlich oder beängstigend, wenn es männliche oder diverse Verteidiger von Menschenrechten betrifft. Ich denke, die beschriebenen Gräuel sollten unter keinen Umständen und in keinem Land Normalität sein.

Es geht den Berichterstattern dieses Berichts aber auch um Pro-Choice-Aktivisten, die sich der Promotion des angeblichen weiblichen Menschenrechts auf sogenannte reproduktive Gesundheit verschrieben haben. Diese fühlen sich gestört durch sogenannte Pro-Life- Aktivisten, die für das Lebensrecht und die Würde der ungeborenen Kinder eintreten. Beide Gruppen vertreten die Würde des Menschen und Menschenrechte, und wer schon einmal bei einem Marsch für das Leben war, weiß, wer in dieser Gesellschaft in Europa von der Polizei geschützt werden muss vor den anderen. In einer Demokratie aber müssen beide Positionen möglich sein.

Menschenrechte und Menschenwürde können gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie müssen geschützt und verteidigt werden. Ich wüsste aber nicht, warum weibliche oder linke Menschen, die zum Beispiel für Abtreibung als Menschenrecht kämpfen, massiver unterstützt werden sollten als Menschen, die für das Lebensrecht eintreten. Menschen, die für Buntheit und Regenbogen eintreten, bedürfen des gleichen Schutzes wie Menschen, die für Ehe und Familie als Keimzelle der Gesellschaft eintreten.

Wir als Menschenrechtsrat dürfen nicht in Verruf geraten, Menschenrechte unterschiedlich zu bewerten. Wir dürfen nicht wie Gott handeln und Frauen in Afghanistan und Iran unterstützen, die Fesseln einer patriarchalischen Gesellschaft abzustreifen, aber gleichzeitig diese männerdominierte Gesellschaft zu Hunderttausenden nach Europa zu importieren, sie für Vergehen gegen Frauen kaum zu bestrafen und dann auch noch Toleranz dafür fordern.

Ich spreche meine Hochachtung allen Kämpfern und Kämpferinnen weltweit für Menschenrechte aus, mit dem Hinweis, alle Menschen sollten vor dem Gesetz und vor diesem Rat gleich sein. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Die Würde des Menschen ist unantastbar – nicht erst, wenn er den Mutterleib verlassen hat. Hier muss auf eine Balance geachtet werden. Wir müssen alle Mitgliedsstaaten an diese Prinzipien erinnern. Vielen Dank.

Ms Sibel ARSLAN

Switzerland, SOC

17:35:27

Besten Dank, Herr Präsident,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

ich freue mich, heute über diese wichtige Rolle von Menschenrechtsaktivist:innen in Europa sprechen zu dürfen und darüber, warum ihr Schutz unverzichtbar ist. Ich möchte mich auch bei der Berichterstatterin ganz herzlich bedanken, welche einmal mehr einem dieser wichtigen Themen auch dieses inhaltliche Schwergewicht gegeben hat.

Menschenrechtsaktivisten setzen sich in vielen Bereichen für die Rechte anderer ein – sei es in Bezug auf Frauenrechte, LGBTIQ-Rechte, aber auch in Migration, in vielfacher Diskriminierung. Diese mutigen Frauen engagieren sich auf friedliche Weise als Einzelpersonen, in Gruppen, vielleicht in NGOs, oder eben auch in ihrer Arbeit; im Gesundheitswesen, in der Wissenschaft, in der Kunst und als Journalistinnen oder – wie wir – viele als Politiker und Politikerinnen.

Ihr Engagement inspiriert den gesellschaftlichen Wandel, sie haben Vorbildrollen. Auch die Politiker und Politikerinnen, die sich dann eben auch für diese Themen einsetzen. Und doch sind diese AktivistInnen und diese Personen nicht ausreichend anerkannt, ihr Beitrag wird heruntergespielt, und sie sind mit vielen Herausforderungen auch konfrontiert. Sie bekommen Bedrohungen und werden angegriffen – online, aber auch offline. Ich kann, glaube ich, im Namen von allen Politikerinnen auch hier drinnen sprechen. Wir kennen das alle, dass wir härter verurteilt werden, wenn wir öffentlich unsere Statements abgeben. Leider auch in der Schweiz, in meinem Heimatland.

Und dort haben wir entschieden, dass wir eben auch beim Stalking zum Beispiel viel härter vorgehen. Wir sind dabei, Stalking im Strafgesetzbuch als separaten Tatbestand aufzunehmen. Wir sind dabei, gestützt auf die Istanbul-Konvention, eben den Frauen viel einfacher den Schutz zu gewährleisten, dass sie sich telefonisch sehr einfach melden können, aber eben auch, dass sie vor Diskriminierungen, vor vielfacher Diskriminierung geschützt werden können.

Wir haben das Sexualstrafrecht angepasst, dass Kinder und Frauen eben auch geschützt werden und nicht in diesen alten patriarchalischen Systemen weiterhin mit Sexualität oder sexuellem Übergriff konfrontiert werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir diese Empfehlungen seitens der Berichterstatterin bekommen, dass die Mitgliedsstaaten des Europarates die Empfehlungen aufnehmen, Maßnahmen ergreifen, um die Situation der jeweiligen Aktivistinnen, der Menschenrechtlerinnen und der Frauen auch zu schützen. Dazu gehört die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die Überarbeitung diskriminierender Gesetze und strafrechtliche Maßnahmen für diesen Schutz.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Stimmen dieser mutigen Frauen gehört werden und sie in ihrem unermüdlichen Einsatz für die Menschenrechte unterstützt werden. Vielen Dank.

Ms Petra BAYR

Austria, SOC, Rapporteur

18:00:50

Wenn Frau Heike ENGELHARDT sagt, dass der Feminismus als das neue Feindbild der Rechten auserkoren worden ist, dann ist das offenbar richtig, wenn wir dieser Debatte folgen.

Denn wenn das Verständnis von Menschenrechten und das Verständnis von Frauenrechten der Rechten das ist, eine Frau durch eine nicht gewollte Schwangerschaft durchzuzwingen, dann ist das in der Tat ein sehr, sehr anderes Verständnis von Frauenrechten und von Menschenrechten, als das die allermeisten hier in der Versammlung haben.

Und ehrlich gesagt, ich finde das sehr gut, dass uns das voneinander unterscheidet, weil wir stehen auf der richtigen Seite. Wir stehen auf der Seite der Frauen – und das können wir diesen Frauen auch so kommunizieren.

Vote: Protecting women human rights defenders in Europe

Debate: Ensuring human rights-compliant asylum procedures

Mr Fabian FUNKE

Germany, SOC, Spokesperson for the group

18:16:53

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Bericht beschreibt sehr gut auch die umfangreichen Herausforderungen, die wir beim Thema Migration haben und wenn es darum geht, ein im Menschenrechtsschutz befindliches und unter fairen Bedingungen stattfindendes Migrationsmanagement in Europa zu finden und ich möchte zwei, drei Dinge herausstellen. Vor allem den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als eine der größten, wenn nicht sogar die größte historische Errungenschaft des Europarates, denn es ist die Verpflichtung zu einem demokratischen Rechtsstaatsprinzip. Denn nicht die Regierungen bestimmen, ob ihre Gesetze im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen, sondern eine unabhängige gerichtliche Instanz.

Und umso gefährlicher ist es, was aktuell in der Debatte um die Asylpolitik passiert. Dass es in Europa Regierungen gibt, die die Auffassung vertreten, diese unabhängige Instanz sei ein Hindernis. Die lieber die EMRK und ihre Grundsätze übergehen und rechtswidrige Pläne als Lösung formulieren wollen, als Regelungen zu finden, die im Einklang mit ihr stehen.

Und wir als Parlamentarische Versammlung, die aus Überzeugung die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wählen, müssen das deutlich kritisieren. Das betrifft sowohl die britischen Ruanda-Pläne in ihrer aktuellen Form, sowie alle, die diese Form des Migrationsmanagements eins zu eins zu kopieren versuchen. Das Recht auf Asyl – genauer gesagt der rechtliche Anspruch auf ein rechtsstaatliches Prüfverfahren eines Asylgrundes – ist ein integraler Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wenn nun Asylverfahren in Drittstaaten gefordert werden, mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen den Zutritt zu Europa zu verweigern, dann geht es nicht um ein rechtsstaatliches und menschenrechtskonformes Asylprüfungsverfahren. Denn wenn es so wäre, dann würde nicht die Sinnhaftigkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention oder des Europäischen Gerichtshofes infrage gestellt werden, sondern ein konstruktiver Dialog stattfinden, wie man die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten auch in Drittstaaten und auf Fluchtrouten anwenden kann. Man würde sich Gedanken darüber machen, welche internationalen Partnerorganisationen an einen Tisch gebracht werden müssen, um sichere Fluchtrouten herzustellen und Asylgründe schon vor der tödlichen Reise über das Mittelmeer festzustellen. Aber das passiert nicht. Das politische Ziel ist es, Menschen, die ohne Visum einreisen, direkt in einen Flieger nach Ruanda zu setzen – gänzlich ungeachtet ihrer Herkunft und ihrer Einreisegründe – um sich der rechtsstaatlichen Verantwortung zu entziehen.

Deswegen lade ich Sie hier alle, die sich für den Schutz der Menschenrechte in Europa und auch darüber hinaus einsetzen, ein: Widerstehen Sie den vermeintlich einfachen Lösungen für komplizierte Probleme. Ruanda ist kein Zauberstab, der die Probleme einfach so verschwinden lässt. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie wir Asyl und Migration tatsächlich rechtsstaatlich und menschenrechtskonform organisieren können, wie wir Menschen, die vor Gefahren fliehen, eine echte Perspektive bieten und zeitgleich Migration besser organisieren können. Das ist es, was wir für eine menschenrechtssichere und rechtsstaatliche europäische Politik der Migration in Europa brauchen.

Ich bedanke mich für den Bericht, der viele Dinge aufgreift und viele Dinge richtig thematisiert, deswegen vielen Dank.

Ms Nicole HÖCHST

Germany, EC/DA

18:37:43

Verehrte Kollegen,

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Kommission legt im Juli 2016 einen Vorschlag für eine neue Asylverfahrensverordnung vor, mit dem Ziel, ein wirklich gemeinsames Verfahren für internationalen Schutz einzuführen, das fair und effizient ist und gleichzeitig Anreize für Sekundärmigration zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt.

Die gemeinsame EU-Asylverfahrensverordnung enthält Regeln, die gewährleisten sollen, dass über Anträge auf internationalen Schutz menschenrechts- und rechtskonform, fair und effizient entschieden wird. So sollen zum Beispiel Asylanträge in Drittländern gestellt werden können. Diese hochvernünftige lebensrettende Regelung wird kritisiert. Aber Menschen, die bequem und so vor Ort wie möglich Asylanträge stellen können, müssen nicht länger ihr Leben auf dem Mittelmeer aufs Spiel setzen; ich halte das für einen großen humanitären Fortschritt.

Immer neu definierte Menschenrechte sollen durch weitere Standards, die den Asylaufnahmestaaten perspektivisch aufgezwungen werden sollen, durchgesetzt werden. Gender equality oder Konsequenzen des Klimawandels sollen neben den tatsächlichen anerkannten Asylgründen, nämlich Flucht aus Kriegsgebieten, Flucht vor Verfolgung und Gewalt nun gewährleistet und im Europarat verankert werden. Mit der vorliegenden Initiative soll also, in einfacher Sprache übersetzt, festgestellt werden, dass praktisch die ganze Welt ein Anrecht auf Asyl in Europa hat. Staaten soll hiermit final das Recht abgesprochen werden, Migranten abzuweisen. Alle Migranten sollen erst einmal als Asylanten, als Flüchtlinge angesehen werden. Ein effektives rechtsstaatliches Asylaufnahmeverfahren schützt dabei gerade die Menschenrechte eines jeden einzelnen Flüchtlings.

Und, meine Damen und Herren, mit dieser Initiative begehen Sie, entschuldigen Sie sie die Drastik, ein Verbrechen an den Bewohnern Europas, wenn Sie ein Menschenrecht zur Migration nach Europa für die ganze Welt konstruieren und hier durchsetzen wollen. Schauen Sie bitte auf die Weltkarte; auf die Größe Europas, auf die Dichte der bis jetzt schon vorherrschenden Besiedlung. Und schauen Sie auf den Rest der Welt und die dort vorherrschende Demografie. Ihr Vorstoß ist zum Scheitern verurteilt.

Es stimmt; kein Mensch ist illegal. Aber viel zu viele Menschen sind bereits illegal hier in Europa. Und, meine Damen und Herren, die Umsetzung eines Asylverfahrens obliegt der Nation, in der der Schutzsuchende seinen Antrag stellt. Auch ein Aufnahmestaat hat das Recht und die Pflicht, sich und seine Bürger zu schützen, was immer gerne vergessen wird. Vielen Dank.

Mr Franz Leonhard ESSL

Austria, EPP/CD

18:44:26

Die Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind Werte, die wir in dieser Versammlung stark vertreten und sind unumstößliche Grundsätze für die Arbeit und für die Entscheidungen in dieser Versammlung. Das gilt für alle Bereiche und natürlich auch für die Gewährleistung von menschenrechtskonformen Asylverfahren – das sind für mich Selbstverständlichkeiten.

Allerdings, die Debatte, wie sie jetzt geführt wird, scheint so, als ob jeder Asylsuchende automatisch das Recht hätte, Asyl zu bekommen. Es ist allerdings so, dass die Gründe geprüft werden müssen, und bei weitem nicht jeder, der Asyl sagt, hat einen guten Grund, Asyl zu bekommen. Viele setzen sich aus anderen Gründen in ein anderes Land, weil sie glauben, wirtschaftlich unter Umständen besser dastehen zu können. Es ist allerdings gut und wichtig, dass Regeln festgeschrieben werden, die Asylsuchende schützen. Allerdings, die Regeln müssen von allen Beteiligten eingehalten werden.

Und wie schon gesagt, nicht jeder, der Asyl beantragt, hat auch einen wirklichen objektiven Asylgrund. Es gibt auch Missbrauch. Und da haben wir auch Beispiele in Österreich. Es ist ein Mann nach Österreich gekommen und hat Asyl beantragt und nach dem Durchlauf des Verfahrens nach einem Jahr hat er einen negativen Asylbescheid bekommen und ist in sein Heimatland zurückgereist. Aber was ist dann passiert? Einige Monate später ist dieser Mann wieder nach Österreich gekommen – allerdings mit der ganzen Familie – und hat wieder Asyl beantragt. Die Voraussetzungen haben sich in dieser Zeit allerdings nicht verändert und jetzt ist die Maschinerie nochmals in Gang gesetzt worden. Es ist wieder ein negativer Bescheid Hemd erlassen worden. Rechtsmittel, Berufung. Die Berufung ist abgelehnt worden. Und dann gibt es findige, um nicht zu sagen geschäftstüchtige Rechtsanwälte, die das bis zum Höchstgericht getrieben haben, und da ist ein Formfehler passiert. Und jetzt ist die das Asylverfahren wieder von vorne losgegangen und nach fünf Jahren ist endgültig, wie beim ersten Urteil, der negative Asylbescheid rechtswirksam geworden. Und da musste die Ausreise wieder erfolgen - und die Leidtragenden waren natürlich die Familie und die Kinder.

Ich möchte damit sagen und zum Ausdruck bringen, dass es nicht nur notwendig ist, menschenrechtskonforme Asylverfahren zu gewährleisten. Wir müssen auch dazu stehen, dass es Sanktionen gibt und diese müssen auch durchgesetzt werden, und die Asylbewerber müssen sich auch an die Regeln halten. Und das Ziel muss sein, den Menschen in den Herkunftsländern zu helfen, damit sie sich erst gar nicht in ein anderes Land bewegen.

Vote: Ensuring human rights-compliant asylum procedures

The sitting is closed at 7:35 p.m.