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22 January 2019 afternoon

2019 - First part-session Print sitting

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Opening of the sitting No 4

Communication from the Secretary General of the Council of Europe

Communication from the Secretary General of the Council of Europe / Questions

Mr Andrej HUNKO

Germany, UEL, Spokesperson for the group

16:17:34

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Herr Generalsekretär, im Jahre 2019 jährt sich das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages zum zehnten Mal, wo drinsteht, dass die Europäische Union auch der Menschenrechtskonvention beitritt. Als Faktum, leider wird das blockiert und auch das wäre ja ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Systems der Menschenrechtskonvention des Gerichtshofs und nebenbei auch vielleicht der finanziellen Situation. Können wir damit rechnen, dass im Jahre 2019 die Europäische Union endlich beitritt?

Debate: Sergei Magnitsky and beyond – fighting impunity by targeted sanctions

Ms Gabriela HEINRICH

Germany, SOC

17:09:48

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen.

In der Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik geht es oft und aus gutem Grund um das Thema Straflosigkeit. Vergewaltiger in Afrika, IS-Terroristen in Syrien bis hin zu Kriminellen in Lateinamerika gehen viel zu oft straflos aus oder werden von korrupten Regimen oder Beamten vor Strafe geschützt.

Ich danke meinem Kollegen Lord Donald Anderson für seinen so wichtigen Bericht, denn er zeigt, Straflosigkeit ist leider auch ein Thema für die Mitgliedstaaten des Europarats. Dieser Bericht hat mir aus der Seele gesprochen, denn Straflosigkeit bedeutet immer auch eine Destruktion des Staates. Eigentlich sollte der Staat seine Bürgerinnen und Bürger schützen. Wieviel Unsicherheit entsteht, wenn der Staat dazu nicht bereit ist, wenn seine Vertreterinnen und Vertreter nicht rechtsstaatlich handeln, sind die Menschen komplett ausgeliefert.

Der Tod von Sergei Magnitski wurde noch immer nicht aufgeklärt. Der Bericht beschreibt völlig zutreffend, dass die russische Regierung noch immer keine Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung der Täter erzielt hat. Das ist Straflosigkeit in Reinform und ein Skandal, wenn in Russland Strafverfahren eingestellt und die Beamten, die als Täter infrage kommen, noch gelobt oder befördert werden. Aber der Bericht fordert mehr und ich unterstütze das. Ganz unabhängig vom Tod Magnitskis empfiehlt der Bericht verschiedene gezielte Sanktionen gegen Täterinnen und Täter, denn ungezielte Sanktionen, völlig richtig beschrieben, treffen eben oft die Falschen, aber Einreiseverbote und die Sperrung von Konten treffen gezielt diejenigen, die aufgrund der jeweiligen Innenpolitik Straflosigkeit genießen.

Besonders gut hat mir schon gefallen, dass der Bericht eben nicht übers Ziel hinausschießt, denn selbstverständlich müssen auch die Rechte derjenigen geschützt werden, gegen die ein Verdacht vorliegt. Sanktionen sollten beispielsweise nur mit einem transparenten Verfahren verhängt werden können. Verdächtige müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu äußern, und zu Unrecht sanktionierte Personen müssen entschädigt werden. Auch das, meine Damen und Herren, ist Rechtsstaatlichkeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht ruft uns Abgeordnete dazu auf, selbst tätig zu werden, indem wir unsere Regierungen überzeugen von den Best Practice in anderen Ländern. Indem wir uns vernetzen, greifen wir dabei auf wertvolle Erfahrung der Zivilgesellschaft zurück. Lassen Sie uns das jetzt tun, wir sind es den Opfern, wie Sergei Magnitski, schuldig.

Vielen Dank.

Mr Emanuelis ZINGERIS

Lithuania, EPP/CD

17:24:45

Danke, Frau Präsidentin.

Verehrte Kollegen, wir haben einen Bericht von Lord Anderson. An dieser Stelle möchte ich meine Dankbarkeit ausdrücken. Es geht um das, was wir heute den ganze Tag mit Herrn Jagland, mit dem Minister für äußere Angelegenheiten von Finnland, erörtert haben. Es geht darum, wie es möglich ist, mit Russland zu kooperieren, wenn das ganze juridische System, das ganze Gerichtssystem von Russland dazu dient, die Ziele der Regierung und von Herrn Putin. In diesem Fall, was haben wir vor unseren Augen? Wir haben Fakten, dass das Interpolsystem ausgenutzt für politische Ziele vom Kreml und wir können nicht vertrauen diesen Interpol Red Notice Orders, dass unsere Verträge mit Russland sind politisch auch ausgenutzt und dass die Leute, welche hier sind als Abgeordnete und Berichterstatter. Wie Herr Omtzigt, Herr Schwabe und ich, wir sind Berichterstatter für Russland. Ich schreibe für Boris Nemtsov, Tschetschenien und auch dieser Fall von diesem Flugzeug und die Leute umgebracht beim russischen Militär.

Wir alle können nicht mit Russland arbeiten, weil die haben erklärt, dass die meisten von uns unerwünscht in Russland sind (zu persona non grata erklärt) und sie werden mit uns nicht kooperieren. Das bedeutet, dass dieser Europarat und unsere parlamentarische Versammlung keine Kooperationsmöglichkeiten mit Russland hat. Aber nicht wir haben diese Kooperationsmöglichkeiten versagt, Russland hat das getan. In diesem Fall müssen wir uns nicht schuldig fühlen und einfach klar sagen, dass russische Anwesenheit hier unerwünscht ist. Warum? Weil die haben bis heutzutage nicht eine Verpflichtung, klar, welche war von 96, das war die Verpflichtung von Russland für diese 14. Armee aus Moldau zurückzukehren und so weiter und so weiter und so weiter, nie eine offizielle Verpflichtung von russische Seite war implementiert.

Von dieser Seite möchte ich sagen, auch über Browder, dass wir uns kümmern müssen, dass dieser Mensch am Leben bleibt. Er wohnt in London und wir haben letztens gesehen in TV, in Helsinki, wie Herr Putin nach diesem Treffen mit Herrn Trump in der Pressekonferenz minutenlang über Browder gesprochen hat, über sogenannte seine Aktivitäten in den USA, und dass er Frau Clinton im letzten Wahlkampf unterstützt hat und negativ das alles erörtert hat. Ich glaube, darum müssen wir diesen Bericht unterstützen, weil das, was hier geschrieben ist und erklärt wird, geht an das russische, juridische System und diese klare Landschaft ist klar für uns, dass wir diesem juridischen System weltweit nicht vertrauen können, weil sie total an die Politik Putins angeknöpft ist und die Regierung unfähig ist. Herr Präsident Putin hat Herrn Brander zu seinem persönlichen Feind erklärt, anstatt die schrecklichen Folgen von politisch motivierter Vernichtung von Herrn Magnitski zu untersuchen und zu bewerten.

Danke.

Mr Andrej HUNKO

Germany, UEL

17:28:48

Vielen Dank Frau Präsidentin.

Ich will vielleicht zunächst sagen, dass ich völlig die Position, die unser Fraktionssprecher hier gegeben hat, Hank Overbeck, völlig unterstütze. Und ich denke, das Problem, was wir haben mit dem Bericht, dass es sich um drei verschiedene Vorgänge handelt, die ich denke, man separat behandeln sollte.

Das Eine ist der Fall Magnitski selbst und ich habe keine Zweifel, dass er zu Unrecht in russischen Gefängnissen zu Tode gekommen ist. Das Zweite ist die internationale Reaktion darauf und die Art und Weise, wie der Fall international, vor allen Dingen von den USA, aufgeräumt wurde. Und das Dritte ist die Frage: Wie gehen wir mit Straflosigkeit um bei Menschenrechtsverletzungen, die erwiesen sind?

Im dritten Fall, das hat auch Hank Overbeck eben gesagt, ist die Position der UEL ganz klar, dass wir alles unterstützen, was sozusagen das Überwinden der Straflosigkeit angeht. Aber diese drei Sachen sollte man nicht zusammenmixen. Ich habe zuerst gedacht, als ich die Resolution gelesen habe, "na ja, ich werde mich enthalten". Und habe mich aber jetzt näher noch mal mit dem ganzen Fall, auch der internationalen Behandlung dieses Falles beschäftigt, und komme mittlerweile zu der Überzeugung, dass ich leider diese Resolution ablehnen werde.

Ich habe zum Beispiel das Interview gelesen mit dem russischen Filmemacher Andrei Nekrassow. Andrei Nekrassow wurde vom ZDF, deutschen öffentlichen Fernsehsender, und Arte, dem deutsch-französischen Sender, beauftragt, einen Film über den Fall Magnitski zu drehen. Und er hat halt jahrelang dran gearbeitet und er ist im Zuge dieser Arbeit – und man muss sagen, Andrei Nekrassow war ein Kreml-Kritiker oder ist ein Kreml-Kritiker und er ist Grimme-Preisträger – er ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Darstellung dieses Falles nichts mit der Realität zu tun hat, als er die Originalakten gelesen hat über diesen Fall. Ich habe das jetzt nur aus den Interviews übernommen, ich habe die natürlich nicht gelesen. Aber was ich erschreckend finde ist, dass der Film, der dann fertig war und ausgestrahlt werden sollte, auf massiven Druck nicht ausgestrahlt wurde, weil er sozusagen die offizielle Darstellung des Magnetski-Falls infrage stellt und das ist für mich schon mal ein großes Fragezeichen, was ich habe, und deswegen finde ich es so schwierig, wenn wir die Frage, "wie kann man Straflosigkeit bekämpfen?", verknüpfen mit einem Fall, der offensichtlich auch sehr umstritten ist. Und deswegen fände ich es sinnvoll und teile die Forderung, dass wir sozusagen die Frage der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen unabhängig davon behandeln sollten, wie wir den Fall Magnitski einschätzen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Mr Andreas NICK

Germany, EPP/CD

17:35:59

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich darf zunächst Lord Anderson unseren herzlichen Dank aussprechen für diesen hervorragenden Bericht. Ich will mich konzentrieren auf den im Amendment II auch angesprochenen Vorstoß der Niederlande und den Appell zahlreicher Abgeordneter aus mehreren europäischen Ländern für ein europäisches Magnitski-Gesetz mit globaler Reichweite. Auch einige Kollegen der Versammlung und ich selbst gehören ja auch zu den Unterstützern dieses Appells.

Warum ist ein solches Gesetz notwendig? Warum sind Sanktionen nach einem Magnitski-Gesetz "smarte" Sanktionen? Weil sie gezielt und persönlich die Täter und die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen in den Blick nehmen - nicht pauschal und allgemein ganze Staaten oder Völker.

Das Zweite, was ich hervorheben will, Punkt 11/2 und danach wird es angesprochen: Wir reden über Sanktionen die in einem solchen Gesetz verhängt werden sollen in einem rechtsstaatlichen Verfahren, mit rechtsstaatlichem Gehör, mit Trennung der Verantwortlichkeiten für Anklage und Urteil und mit der Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung.

In der Resolution wird auch in Punkt 11/4 die Frage von internationalen Dokumentationsstellen angesprochen. Ich will das aus unserer deutschen Erfahrung sehr deutlich unterstreichen. Wir haben national hervorragende Erfahrung gemacht mit der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter, in der von 1961 bis 1992 über 42.000 Fälle von Menschenrechtsverletzungen und anderen kriminellen Vorfällen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erfasst wurden. Das war in der Dokumentation ein wichtiges Element der Abschreckung für Täter und es war eine wichtige Grundlage für die strafrechtliche Aufarbeitung nach der Wiedererlangung der staatlichen Einheit.

Ich will das Thema Magnitski-Akt-Sanktion aber auch bewusst abgrenzen von etwas, was wir eben auch zunehmend als Herausforderung erleben, nämlich unilaterale Sanktionen mit Wirkung auf Drittparteien. Auch dort stellt sich ganz massiv die Frage der rechtlichen Grundlage. Wenn Sanktionen nur noch auf Basis wirtschaftlicher Macht, nicht mehr abgestimmt zwischen Regierungen, sondern gezielt gegen Einzelpersonen oder Unternehmen eines Landes verhängt werden, hat das eine neue Qualität.

Ich erinnere an das, was wir bei Swift erlebt haben im Blick auf den Iran oder auch an anderer Stelle. Wenn man sich fragt: Was ist denn eigentlich die Ursache, warum solche Dinge umgesetzt werden, hat es häufig damit zu tun, dass Unternehmer oder Mitglieder einer Geschäftsleitung mit sehr massiven, persönlichen Sanktionen bedroht werden. Wir haben jetzt entsprechende Aktivitäten des Botschafters eines befreundeten Landes auch in Deutschland erlebt, die auf erheblichen Widerstand auch in unserer Bevölkerung getroffen sind.

Sofern mein Glückwunsch auch für diesen Report. Lassen Sie uns da einen Maßstab setzen für gezielte, individuelle Sanktionen auf einer sauberen rechtsstaatlichen Grundlage.

Vielen Dank.

Mr Ulrich OEHME

Germany, NR

18:01:37

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,

ich möchte mich nicht wie manch meiner Vorredner ausschließlich auf dem Fall Magnitski beziehen. Da habe ich eine etwas andere Meinung, die der des Kollegen Hunko ähnelt.

Ich möchte auf die Implikationen und die Sinnhaftigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen eingehen. Mit dieser Resolution schaffen wir ein Instrument, das erstens nicht ganze Bevölkerungen in Sippenhaft für die Verfehlungen von Einzelpersonen oder ihrer Regierungen nimmt, zweitens die Möglichkeit des Dialoges offen hält und drittens auch eigentlich diplomatisch immunen Individuen habhaft wird.

Welche Auswirkung haben Sanktionen auf die Bevölkerung unserer Länder? Schauen wir auf die Sanktionen, welche die EU gegen Russland nach der Aktion auf der Krim verhängte. Diese hat bis dato nur Verlierer auf beiden Seiten gebracht, so hat unter anderem mein Bundesland Sachsen immense Schäden davongetragen. Jedes Jahr verursachen die Russland-Sanktionen einen gesamtwirtschaftlichen Schaden von circa 700 Millionen Euro und vor allen Dingen kleine/mittelständische Unternehmen verlieren dadurch für Jahrzehnte wichtige Zugänge zum russischen Markt, und werden jetzt durch andere Unternehmen ersetzt, zum Beispiel aus China. Und zusätzlich verliert die russische Bevölkerung wichtige Versorgungsgüter, Lebensmittel, welche durch Importe aus anderen Ländern kompensiert werden müssen. Es ist immer die Bevölkerung, nicht die Verantwortlichen, die die Kosten tragen.

Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Dialog und politischen Austausch? Gerade jetzt in diesem Hohen Haus erleben wir, dass unsere Sanktionen nichts voranbringen. Wir können im Interesse unserer Nation, der wirtschaftlichen Zukunft unter Wahrung des mehr als 70 Jahre währenden Friedens auf unserem Kontinent nicht zulassen, dass ein großer, europäischer Partner dieses Parlament verlässt. Dieses Haus muss als Stätte der Begegnung, des Meinungsaustausches und besonders als Ort des Disputes erhalten bleiben. Sanktionen gegen Staaten zerstören diesen Dialog.

Richten sich Sanktionen gegen Staaten, auch gegen starke Akteure? Ich behaupte: Nein. Sanktionen richten sich gegen Staaten, die in der Minderheit, nicht auf Linie, oder wirtschaftlich finanziell benachteiligt sind. Keiner verhängt Sanktionen gegen einen Staat wie die USA oder China.

Das von uns geschaffen Instrument der Smart Sanctions eröffnet die Möglichkeit, Akteure, die diplomatisch immun sind, gezielt und weitreichend zu treffen. Damit senden wir eine klare Botschaft an die Verantwortlichen und nehmen nicht ein ganzes Volk in Haftung. Durch Zustimmung zur Resolution beenden wir die generelle Verurteilung ganzer Bevölkerungen, halten so den wichtigen Dialog offen und bestrafen die Verantwortlichen. Das ist eine Entscheidung zum Wohl unserer Völker und ein Ausweg aus dem bestehenden diplomatischen Dilemma unseres Hauses.

Vielen Dank.

Vote: Sergei Magnitsky and beyond – fighting impunity by targeted sanctions

Debate: Compatibility of Sharia law with the European Convention on Human Rights: can States Parties to the Convention be signatories to the “Cairo Declaration”?

Mr Jaak MADISON

Estonia, EC

19:16:57

Vielen Dank! Den Brief halte ich für eine sehr inhaltsreiche und gute Übersicht. Dieses Thema ist äußerst wichtig und wird in dem kommenden Jahrzehnten immer ernster werden, weil der Anteil der Muslime in Europa leider eine steigende Tendenz zeigt. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, wie der Berichterstatter auch wiederholt erwähnt hat, dass drei Mitglieder des Europarates, das heißt die Türkei, Aserbaidschan und Albanien, die Kairoer Erklärung unterschrieben haben.

Diese Erklärung widerspricht offensichtlich in vielen Punkten den Grundwerten Europas, wie beispielsweise Gleichheit und die allgemein anerkannten Menschenrechte. Genauso ist die Kairoer Erklärung von den Partnerstaaten des Europarates, Jordanien, Kirgistan, Marokko, und Palästina, unterschrieben worden, weswegen die Frage entsteht, welche Werte diese Staaten tatsächlich vertreten.

Die Scharia-Gesetze stimmen keineswegs mit den sogenannten europäischen Werten überein, die wir hier in dieser Organisation schützen müssten. Es ist besorgniserregend, dass die Rechtsprechung, die sich auf die Scharia stützt, sich auch in Europa etabliert hat, wo die Anzahl der Muslime letztendlich zugenommen hat.

Das widerspricht erstens den fundamentalen Rechten und Menschenrechten, die wir in Europa für selbstverständlich halten, und zweitens ist es ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Sicherheitsrisiko, weil wir die Ansteckung von Parallelgesellschaften erleben, die den europäischen, historisch gewachsenen Werten und dem christlichen Kulturraum widersprechen.

Dieser Bericht müsste die oben genannten Staaten zwingen, sich zu entscheiden, auf welche Werte sie sich stützen möchten, auf die Kairoer Erklärung, die sich auf die Scharia stützt oder auf vom Europarat geschützten Menschenrechte. Es ist mein klarer Standpunkt, dass die Staaten, die weiterhin zum Europarat gehören wollen, Ihre Unterschrift auf der Kairoer Erklärung unweigerlich widerrufen müssen.

Danke schön.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

19:21:55

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen,

ich habe mir den Bericht von Herrn Guterres sorgfältig durchgelesen. Selbstverständlich ist die Auffassung zu unterstützen, dass es im Bereich der Menschenrechte keinen Platz für religiös und kulturell behauptete Ausnahmen geben kann. Ich bin jedoch auch der Auffassung, dass die geäußerte Absicht, mit dem Bericht Brücken des Verständnisses zu schaffen, hier leider fehlgeschlagen ist.

Erstens besteht keine Notwendigkeit, die Vereinbarkeit des Schariarechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu diskutieren, da diese Frage im Gegensatz zur unverbindlichen Deklaration schon durch die Verbindlichkeit der auch ins nationale Recht implementierten Menschenrechtskonvention eindeutig geklärt ist. Darüber hinaus beansprucht kein Vertragsstaat der Konvention kulturell oder religiös begründete Ausnahmen von der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn es Mängel gibt, wie sie in der Begründung dargestellt werden, haben diese nichts mit einem sogenannten Scharia-Gesetz oder der Erklärung von Kairo zu tun, sondern wenn überhaupt, dann mit der mangelnden Umsetzung des nationalen Rechts durch die Unterzeichnerstaaten.

Der Bericht diskutiert, in teilweise unnötiger Kontrastierung dieser, zur Europäischen Menschenrechtskonvention eine Vielzahl von religiös und kulturell begründeten Regelungen und erwähnt nur beiläufig, dass alle Formen nur im Rahmen des nationalen Rechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention praktiziert werden und auch sowieso nur in diesen Grenzen praktiziert werden können. Der Bericht spricht konsequent vom Scharia-Recht, als gäbe es etwas Kodifiziertes; arbeitet mit Verallgemeinerungen, die über das formulierte Ziel sehr stark hinausschießen; beschreibt und geht von einem extrem engen, tendenziösen Sharia-Konzept aus, welches überhaupt die wenigsten Muslime beanspruchen dürfte, was zudem einer wissenschaftlichen Überprüfung in keinster Weise standhält; verwendet darüber hinaus angebliche Zitate aus dem Koran, die es in dieser Form nicht gibt; und zitiert nicht zuletzt verkürzte Beispiele, auf die sich weder die Unterzeichnerstaaten noch muslimische Gruppen noch relevante Einzelpersonen beziehen. Zudem hat die Kairoer Erklärung keine Normwirkung, ist ein unverbindlicher Minimalkonsens und hat ihre Grenzen in der Verfassung der Unterzeichnerstaaten.

Der Bericht erwähnt auch nicht, dass die OEC mit der Überarbeitung der Erklärung begonnen hat. Insofern stellt sich schon aus logischen Gründen gar nicht die Frage, von der Kairoer Erklärung zurückzutreten oder gar die Versammlung zu weiteren Maßnahmen aufrufen zu lassen. Wie zum Beispiel Erklärungen abzugeben, um die Auswirkungen der Kairoer Erklärung auf die jeweiligen Verfassungen und die Verpflichtungen der Vertragsstaaten zu begrenzen. Die Versammlung würde dadurch ohne tatsächliche Basis zu Maßnahmen aufrufen, die schon erfüllt sind.

Nicht zuletzt sollten so wichtige Berichte über Menschenrechte unmissverständlich und streng wissenschaftlich sein und nicht einen Sprachgebrauch verwenden, welcher in liberalen, politischen Bewegungen als Vorwand zur Auszählung von Freiheitsrechten gerade von Minderheiten dienen könnte. Im Ergebnis werde ich den Bericht wegen der vielen materiellen Fehler, wegen der Einseitigkeit und wegen der Tendenziösität leider nicht zustimmen können und es erschüttert mich, auch feststellen zu müssen, wie viele Islamexperten wir hier haben, obwohl wir geradezu eine große Unkenntnis über den Begriff Scharia in Europa wiederum auch haben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Mr Martin HEBNER

Germany, NR

19:25:47

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

wir haben heute die Ausführungen des finnischen Außenministers, Herrn Soini, gehört und auch seine Zielsetzung für den Vorsitz des Ministerkomitees und er hat ganz klar betont, dass ein Part, der ihm sehr, sehr am Herzen liegt, das Thema Menschenrechte ist, Europäische Menschenrechtskonvention, Rechtsstaatlichkeit natürlich und Gleichstellung von Mann und Frau.

Wir haben, das entspricht den Grundprinzipien dieses Hauses, dies auch sehr erfreut gehört. Und jetzt hören wir oder jetzt haben wir diesen sehr, sehr guten und sehr wichtigen Bericht gehört zur Übereinstimmung der Konvention, Europäischen Konvention für Menschenrechte mit der Kairoer Erklärung. Und was wir ganz klar in dem Falle hier auch zur Kenntnis nehmen, ist, dass hier einige Staaten die europäische Konvention für Menschenrechte der Religion, der Scharia unterordnen, denn nichts anderes ist der Inhalt der Kairoer Erklärung, den diese Staaten mit unterschrieben haben.

Meine Damen und Herren, die Scharia ist laut Kairoer Erklärung ganz klar in dem Falle der Deutungs- ja Messgrad für auch Thema Menschenrechte, Meinungsfreiheit und alles, was dem islamischen Recht in dem Falle nicht genügt oder der Scharia nicht genügt, wird auch damit nicht als solches konform mit der Kairoer Erklärung angesehen. Wir haben die Änderungsfreiheit der Religion in der Kairoer Erklärung ganz klar eingeschränkt, sofern es einen Übertritt vom Islam oder Austritt aus dem Islam betrifft, und wir haben ganz klar in der Kairoer Erklärung zur Kenntnis zu nehmen, dass die Scharia immer über den weltlichen Gesetzen steht.

Die Kairoer Erklärung und die Scharia, für diese gibt es keine Gleichstellung von Mann und Frau, denn sie sieht die Kairoer Erklärung, die Überlegenheit des Mannes über die Frau, sie legt es dahingehend fest. Artikel 6 der Kairoer Erklärung sagt, sie garantierte Frau zwar die gleiche Würde, das heißt aber noch keinesfalls eine Gleichstellung in anderen Belangen, zum Beispiel Verantwortung für die Familie, Familieneinkommen. Das liegt alles komplett nur beim Mann. Für die Frau gibt es keine entsprechende Rolle entsprechend der Kairoer Erklärung und über die Vorbehalte der Scharia bezüglich in dem Falle auch Strafen, Verbrechen, die es in der Scharia nicht gibt, nicht in dem Fall dort festgehalten sind, muss man auch ganz klar im Artikel 19 lesen, dass das in dem Fall auch nicht zur Anwendung kommt. Heißt ganz schlicht und ergreifend, wie auch schon erwähnt, dass zum Beispiel auch Gewalt in der Ehe gegenüber Frauen kein Verbrechen darstellen würde.

Wir müssen einer moralischen Gleichstellung der Europäischen Menschenrechtskonvention mit der Kairoer Erklärung ganz eindeutig widersprechen; und damit müssen wir auch einem Vorgehen widersprechen, hier relativieren zu wollen. Wir müssen einer Relativierung ganz klar Einhalt gebieten und die Länder Aserbaidschan, Albanien und die Türkei auffordern, hier ganz klar die Kairoer Erklärung abzulehnen, dieser zu widersprechen.

Herzlichen Dank.

Vote: Compatibility of Sharia law with the European Convention on Human Rights: can States Parties to the Convention be signatories to the “Cairo Declaration”?

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

19:55:34

neuen Änderungsantrag einreichen kann.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

19:55:46

Ja, der Änderungsantrag ist deswegen notwendig, weil dieser erklärt, dass die Türkei den Fakten entsprechend nur mit der Einschränkung der eigenen Verfassung und der internationalen Verpflichtungen die Erklärung, Kairoer Erklärung, unterzeichnet hat. Deswegen wäre es ansonsten eine Falschbehauptung.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

20:11:49

Entschuldigen Sie, davor muss ich noch sagen, dass dieser Änderungsantrag, den wir jetzt eben abgelehnt haben, eigentlich in der Kommission angenommen wurde. Deswegen habe ich meinen Antrag zurückgenommen. Liebe Vorsitzende, Ausschussvorsitzende.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

20:12:11

Nein, warum? Ich habe meinen Änderungsantrag deswegen zurückgenommen gehabt, weil der Änderungsantrag angenommen wurde, den wir eben als abgelehnt hier bezeichnet haben. Der wurde gar nicht abgelehnt, der wurde angenommen.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

20:12:42

Ja, aber die Ausführung, eben wurde eine falsche Mitteilung gemacht. Die wurde nicht abgelehnt in der Kommission, die wurde angenommen. Wenn die Ausschussvorsitzende gesagt hätte, dass sie in der Kommission angenommen würde, dann hätten die Leute, die Mitglieder hier vielleicht eine andere Entscheidung vorgenommen.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

20:13:32

Ich begründe ihn, aber ich möchte noch mal betonen, dass eben eine falsche Information gegeben wurde. Mein Änderungsantrag bezieht sich darauf, dass die Türkei erklärt hat, dass sie die Erklärung der OIC implementiert, soweit sie mit ihren Gesetzen und mit ihren Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen vereinbar sind. Außerdem ist die Erklärung von Kairo für die OECD-Länder, OIC-Länder, nicht bindend. Deshalb bitte um Streichung von 12.2.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

20:16:14

Mache ich noch mal einen Satz: Ich habe meinen Änderungsantrag deswegen zurückgenommen, weil in der Kommission Änderungsantrag 27 angenommen wurde, aber zu meinem Änderungsantrag jetzt zwei. Ich denke, dass wir einen positiven Satz einbauen sollten und sagen sollten, dass wir die Bemühungen um eine Überarbeitung der Erklärung von Kairo von 1990 und beschleunigen, denn damit würden wir nicht eine Mauer aufbauen, sondern eine Brücke aufbauen. Deswegen der Änderungsantrag.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

20:18:05

Ja, die Türkei hat erklärt, dass sie die Erklärungen der OIC implementiert, soweit sie mit ihren Gesetzen und ihren Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen vereinbar sind. Außerdem ist die Erklärung von Kairo für die OIC-Länder nicht bindend. Deswegen streichen - ist mein Antrag.

Mr Mustafa YENEROĞLU

Turkey, FDG

20:19:25

Die Kairoer Erklärung sollte als ein Minimalkonsens betrachtet werden und nicht als einen verbindlichen Vertrag. So ist es auch entsprechend angenommen worden und die Konvention steht nicht mal in einem Normenkonflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Deswegen ist es juristisch ein klarer Fall, meiner Meinung nach, deswegen bitte ich um Streichung des Paragraphen.

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