vendredi 19 avril 2024 matin
2024 - Deuxième partie de session Imprimer la séanceVidéo(s) de la séance 1 / 1
Sehr geehrter Vorsitzender,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu Beginn möchte ich mich bei Herrn Joseph O'REILLY für die Ausarbeitung des Berichts herzlich bedanken. Ich glaube, wir sind uns einig, dass Kindern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität und Bedürfnisse ein eigenständiger Status in unserer Gesellschaft zukommen muss. Ihr Schutz muss daher auch in besonderer Weise online gewährleistet werden.
Der Europarat bietet einschlägige Rechtsrahmen in diesem Bereich – etwa die EMRK und die Lanzarote-Konvention. Die Europaratskonvention zu künstlicher Intelligenz, die voraussichtlich im Rahmen der nächsten Session des Ministerkomitees im Mai verabschiedet wird, stellt eine wichtige Ergänzung in diesem Bereich dar. Ich hoffe daher, dass möglichst viele Staaten die Konvention ratifizieren.
Die Einhaltung des rechtlichen Rahmens ist allerdings von ebenso großer Bedeutung. Online-Plattformen – insbesondere Social Media – stehen hier besonders in der Verantwortung. Schädliche Inhalte müssen zielgerichteter gelöscht und Kommentare kompetenter moderiert werden. Algorithmen dürfen solche Inhalte nicht weiterleiten – insbesondere nicht an unsere Kinder. Auch einflussreiche Unternehmen müssen sich an die Gesetzgebung halten und sollten für Verletzungen zur Verantwortung gezogen werden.
Besten Dank.
Herr Präsident,
werte Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
das Internet ist ein bunter Ort – eine eigene Welt, die nach eigenen Regeln funktioniert. In diesen kann man reisen und wundervolle Dinge sehen und viele faszinierende Dinge lernen. Allerdings ist es auch ein dunkler, gefährlicher Ort, den zu navigieren man erlernen muss. Selbst für Erwachsene ist es nicht einfach, die dort zugängliche Fülle von Informationen und Eindrücken zu bewerten und in die Realität zu integrieren.
Fake News, Manipulation und Gehirnwäsche sind Gefahren, die das Internet neben Verbrechen bereithält. Dass auch die ersteren sehr reell sind, wissen wir aus Rundfunk und Fernsehen und den Studien, die dort die Wirksamkeit von Werbungen erforschen. Geht ins Ohr, bleibt im Kopf. Die häufige Wiederholung von werbenden Inhalten verstärkt die internalisation.
So sehr ich auch den in der Resolution ausgedrückten Willen unterstütze, Kinder vor all diesen Gefahren schützen zu wollen – so muss ich doch Zweifel anmelden, dass unsere Staaten das können oder wollen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, warum. Eine Gruppe verschiedener Wissenschaftler hat sich zum Ziel gesetzt, in Deutschland der fehlenden Informationen der Vielgeschlechtlichkeit auf die Spur zu kommen. Bereits im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wurde man fündig. Das ist der staatliche Rundfunk, meine Damen und Herren. Wie ist das bei Ihnen in ihren Heimatländern? Bei uns gibt es dort Serien explizit für Kinder, die durchgängig die Zweigeschlechtlichkeit leugnen. Dort liefen auch Themen für Kinder wie „Pronomen“ oder „Wie ist das, Pornos zu drehen?“ oder „Drogen- und Gruppen-Analsex“ oder verstörende realitätsverzerrende Meinungsmache mit zweifelhaften Zahlen über eine hasserfüllte LGBTQ-feindliche Gesellschaft. Für mich ist das sexuelle Nötigung, Grooming und Kindesmissbrauch. Wie kann so etwas sein? Das widerspricht dem Medienstaatsvertrag, wonach die Inhalte sich nach der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen richten sollen.
Mit Verlaub; ich habe aus diesen Gründen wenig Vertrauen und Hoffnung, dass die Nationalstaaten hier die Lösung überhaupt bieten können. Die einzigen, die meiner Meinung nach das Problem vernünftig regeln könnten, wenn sie informiert wären, sind Eltern, Erzieher und Lehrer. Um Kinder resilient, sozial kompetent sowie körperlich und geistig gesund aufwachsen zu lassen, ist die Realität einer liebenden Nestwärme ihrer Familien sowie Freundeskreise, Vereine das beste Mittel, Kinder und Jugendliche gegen Vereinsamung und Indoktrination und andere Gefahren in der virtuellen Welt immun zu machen. Vielen herzlichen Dank