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jeudi 10 avril 2025 matin

2025 - Deuxième partie de session Imprimer la séance

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Ouverture de la séance n° 16

Débat selon la procédure d'urgence : Projet de Convention du Conseil de l’Europe sur la protection de l’environnement par le droit pénal

M. Johannes SCHMUCKENSCHLAGER

Autriche, PPE/DC

10:30:52

Herr Präsident,

geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

Umweltschutz ist unumgänglich, denn er sichert letztendlich unsere menschliche Existenz in allen ihren Facetten. Und daher ist hier auch eine große Übereinstimmung über alle europäischen Staaten zu sehen.

Der Berichtsentwurf der europäischen Konvention zum Schutz der Umwelt durch Strafrecht behandelt die wachsende Dringlichkeit des Umweltschutzes im internationalen Kontext und die Notwendigkeit stärkeren rechtlichen Handelns. Die Mitgliedstaaten des Europarats haben sich durch die Erklärung von Reykjavík 2023 verpflichtet, die menschenrechtlichen Aspekte der Umwelt zu berücksichtigen und die Umweltkriminalität zu benennen. Dies geschieht im Einklang mit internationalen Vereinbarungen wie der Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und dem Pariser Abkommen.

Der neue Entwurf der Konvention zielt darauf ab, die bestehende Konvention von 98 zu ersetzen, die nie in Kraft trat, und stellt das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument dar, das sich mit Umweltkriminalität befasst. Er deckt ein breites Spektrum an Straftaten ab, einschließlich schwerwiegender Vergehen, die als Ökozid bezeichnet werden könnten. Der Entwurf legt großen Wert auf Prävention, nationale und internationale Zusammenarbeit sowie Mindeststandards für den Umgang mit Umweltkriminalität.

Ein wichtiger Punkt ist die Forderung der Parlamentarischen Versammlung, dass der Entwurf auch Themen wie illegale Holzernte und illegalen Fischfang umfasst, die im aktuellen Text nicht berücksichtigt sind. Ich möchte auf ein Thema kommen, denn auch aktuelle Rohdaten von Recherchen zeigen uns, dass US-Institutionen erhebliche Summen an Umwelt-NGOs vergeben haben. Die Recherche zeigt, dass Umwelt-NGOs rund 2 Milliarden US-Dollar von außerhalb der EU erhalten haben. Die Geldgeber haben eine klare Ablehnung gegenüber Bioenergie und forcieren die Verwendung fossiler Energiequellen. Das ist auch Umwelt- und Klimakriminalität auf einem sehr etablierten Niveau.

Ausländische Einflussnahme auf die europäische Meinungsbildung im Bereich der Bioenergie und der erneuerbaren Energien führt bereits heute zu deren Beschränkung und damit zu negativen Umwelt- und Klimaauswirkungen. Das dürfen wir nicht akzeptieren.

In unserer Resolution vor zwei Tagen wenden wir dem Thema ausländische Einflussnahme auf die europäische Demokratie als große Gefahr ja auch einen wesentlichen Punkt zu. Es ist wichtig zu untersuchen, inwieweit Umwelt-NGOs und Institutionen, die stark von US-Stiftungen finanziert werden, in die Gestaltung der europäischen Klima-, Energie- und Landwirtschaftspolitik einbezogen werden. Europäische Umwelt- und Klimapolitik darf nicht beeinflusst werden. Erneuerbare Energien sind die große Chance, Teile unseres Energiesystems autark europäisch zu bestreiten und damit auch Sicherheit in unserem System und vor allem Unabhängigkeit Europas zu garantieren.

Vote : Projet de Convention du Conseil de l’Europe sur la protection de l’environnement par le droit pénal

Débat selon la procédure d'urgence : La situation en Géorgie et le suivi de la Résolution 2585 (2025) "Contestation, pour des raisons substantielles, des pouvoirs non encore ratifiés de la délégation parlementaire de la Géorgie"

M. Andrej HUNKO

Allemagne, GUE, Porte-parole du groupe

11:20:35

Vielen Dank, Herr Präsident,

wir sprechen heute über die Situation in Georgien und die Tatsache, dass keine georgische Delegation hier ist. Wir haben im Januar eine Entscheidung getroffen, die georgische Delegation zu sanktionieren - und die Credentials in Frage zu stellen im Januar- sie sind daraufhin ausgezogen. Und meine Fraktion hat dagegen gestimmt. Wir haben in der Debatte gesagt, dass diese Parlamentarische Versammlung sich damit in eine Sackgasse begibt, und ich glaube, wir sind in dieser Sackgasse angekommen.

Hintergrund der Situation sind die Wahlen vom 26. Oktober. Ich war auch Wahlbeobachter in Georgien, auch bei der Vorwahlmission. Die regierende Partei Georgischer Traum hatte da 54% der Stimmen bekommen. Das stärkste Oppositionsbündnis 11%. Und nach meinem Eindruck – und ich habe schon viele Wahlen in Georgien beobachtet – war das Level von Unregelmäßigkeiten nicht anders, als das auch in vorangegangenen Wahlen der Fall war und auch nicht viel anders, als es in manchen Mitgliedstaaten des Europarates der Fall ist.

Was sich verändert hat in Georgien, ist die geopolitische Orientierung des Landes. Nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine im April 2022 gab es erheblichen Druck – und darüber sind wir auch informiert worden – auf die georgische Regierung, sich in der einen oder anderen Form an einer Konfrontation auch gegenüber Russland zu beteiligen. Und das hat die georgische Regierung abgelehnt. Nicht weil sie prorussisch sind, sondern weil sie fürchten, dass ihr Land in diesem Krieg zerstört wird. Und so hat auch der georgische Traum seinen Wahlkampf in Georgien mit Bildern aus der Ukraine und aus Georgien gemacht - mit zerstörten Städten und intakten Städten und gesagt, wir wollen nicht in diese Situation kommen und darunter: Wählt nicht den Krieg, wählt den Frieden.

Nun kann man das alles richtig oder falsch finden. Ich finde es aber dringend notwendig, dass wir hier eine geopolitische Diversität respektieren. Die georgische Regierung und offenbar auch mit Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung hat sich für diesen Weg entschieden, nicht prorussisch zu sein, aber sozusagen sich aktuell aus einer Konfrontation herauszuhalten, sich neutral zu verhalten. Und ich finde es falsch, wenn das der Grund ist für Sanktionierung.

Wir sind die einzige Versammlung, das einzige internationale Format, das eigentlich Dialog bräuchte, wo Georgien jetzt nicht vertreten ist. Ich halte das für völlig falsch. Der deutsche Soziologe, letzter Satz, Herr Präsident. Der deutsche Soziologe Max Weber sagte: Es gibt Gesinnungsethik und es gibt Verantwortungsethik. Ich glaube, hier in der Versammlung brauchen wir mehr Verantwortungsethik, also auch die Folgen der eigenen Handlungen überdenken. Vielen Dank.

Vote : La situation en Géorgie et le suivi de la Résolution 2585 (2025) "Contestation, pour des raisons substantielles, des pouvoirs non encore ratifiés de la délégation parlementaire de la Géorgie"

Débat : Aspects juridiques de l'adhésion de l'Union européenne à la Convention européenne des droits de l'homme

M. Andrej HUNKO

Allemagne, GUE, Porte-parole du groupe

12:18:46

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Jahre 2007 ist der Lissaboner Vertrag, der Grundlagenvertrag der EU, verabschiedet worden und 2009 in Kraft getreten. Und in diesem Vertrag steht, die EU tritt der Menschenrechtskonvention bei. Da steht nicht drin, könnte beitreten, sollte beitreten – da steht drin, sie tritt bei. Und das hätte schon 2009 oder in den Folgejahren stattfinden sollen, das ist bis heute nicht der Fall. Und das ist in der Tat ein Skandal.

Warum ist das wichtig? Es gibt eben auch vergemeinschaftete Institutionen wie Frontex, wie Europol, wie die EZB oder andere, die nicht auf einen Mitgliedstaat zurückzuführen sind. Und gegen mögliche Menschenrechtsverletzungen dieser Institutionen ist dann kein Klagerecht möglich. Wir haben ja im Europarat – im Unterschied zur EU – mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Individualklagerecht jedes Bürgers, der auf dem Boden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebt. Etwas Vergleichbares gibt es nicht in der EU. Deswegen steht das auch in dem Vertrag drin.

Was ist passiert? 2014 hat der Luxemburger Gerichtshof auf 150 Seiten ausführlich beschrieben, dass dieser Beitritt nicht möglich ist. Er hätte auch einen Satz schreiben können: Wir wollen keinen externen Gerichtshof, der in Fragen der Menschenrechte über uns steht. Also über uns ist nur der Himmel. Das ist eine Logik, die habe ich oft im deutschen Parlament kritisiert. Ich war dort 15 Jahre im Europaausschuss. Und dann gab es eine lange Zeit, wo gar nichts passiert ist. Und ich habe es immerhin immer wieder auch thematisiert im deutschen Parlament, als Deutschland zeitgleich den Vorsitz sowohl der EU als auch des Europarates hatte. Und tatsächlich haben die Verhandlungen damals auch wieder begonnen. Und es gab nur noch das Problem mit der Außenpolitik, wo die Franzosen dagegen waren.

Ich bedauere es eigentlich, dass Menschenrechtsverletzungen, die im Zusammenhang stehen mit etwa Militärmissionen, jetzt nicht geahndet werden können. Das ist jetzt ausgenommen worden. Aber immerhin gibt es jetzt offenbar Fortschritte und ich finde, dass endlich der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention umgesetzt werden sollte. Und insofern unterstütze ich den Bericht von Herrn Titus CORLĂŢEAN und hoffe, dass wir endlich dieses Kapitel, das ein bisschen eine Schande ist – vor allem für die Europäische Union – abschließen können, und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Vote : Aspects juridiques de l'adhésion de l'Union européenne à la Convention européenne des droits de l'homme

La séance est levée à 12h50

Prochaine séance à 15h30