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mardi 24 janvier 2023 matin

2023 - Première partie de session Imprimer la séance

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Ouverture de la séance n° 3

Débat : Violences sexuelles liées aux conflits

Mme Andrea EDER-GITSCHTHALER

Autriche, PPE/DC

10:53:15

Vielen Dank Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst möchte ich auch meiner österreichischen Kollegin Frau Petra BAYR ganz herzlich für diesen so wichtigen Bericht gratulieren. Es ist aus meiner Sicht ganz ganz bedeutend, dass wir Bewusstsein schaffen für die Problematik und Möglichkeiten, wie wir hier wirklich aktiv werden können.

Wir haben es heute schon gehört und ich möchte es trotzdem wiederholen, weil es einfach so eine abscheuliche Sache ist. Diese sexuelle Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten ist sicher eine der schlimmsten Gräueltaten des Krieges. Sie wurde und wird bewusst eingesetzt, um den Geist, den Körper dieser Opfer zu schädigen, zu brechen, zu verletzen, zu ruinieren, als Mittel zur Unterdrückung von Völkern. Und das ist ein Kriegsverbrechen – ein Kriegsverbrechen im Sinne des Völkerrechtes, und auch nach Artikel 7 des römischen Status des Internationalen Strafgerichtshofes. Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und das kann Gott sei Dank geahndet werden – national, international. Diese Verbrecher, diese Täter müssen vor die Gerichte gestellt werden, sie müssen ihre Verantwortung bekommen und bestraft werden.

Sie haben gehört, bei der Anhörung am 22. Mai hat Frau Dunja MIJATOVIĆ, die Menschenrechtskomissarin des Europarates, betont, dass sexuelle Gewalt in Konflikten durch die Entwicklung in der Ukraine ganz oben auf der Agenda des Europarates ist, und sie hat auch uns gesagt, dass die Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, insbesondere durch die Förderung der Ratifizierung und Umsetzung der Istanbul-Konvention immer noch ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit ist – leider, leider, leider. Es ist sehr traurig, dass wir im Jahre 2023 uns hier in Europa mit dieser Thematik beschäftigen müssen, und gerade deswegen ist dieser Bericht sehr, sehr wichtig um das Augenmerk auf das Thema sexuelle Gewalt in Konflikten zu richten, um Bewusstsein und Öffentlichkeit zu schaffen.

Ein besonderes Augenmerk liegt natürlich in der Betreuung der Überlebenden. Hier sind die nationalen und internationalen Organisationen gefordert; das hat Frau Petra BAYR in ihrem Bericht sehr, sehr gut herausgearbeitet, was zu tun ist.

Ich möchte alle Mitgliedsstaaten auffordern, wirklich hinzusehen, wirklich etwas zu tun, damit diesen Menschen geholfen wird und auf der anderen Seite die Täter ihre gerechte Strafe bekommen.

 

Vielen Dank.

Mme Heike ENGELHARDT

Allemagne, SOC

13:15:14

(Nicht mündlich gehaltener Redebeitrag, Geschäftsreglement Art. 31.2)

Thank you Mister President, chèrs collègues,

Liebe Petra Bayr, mein ganz großer Dank für diesen außerordentlichen Bericht.

Ich wünschte mir, es wäre nicht nötig, aber dennoch stehen wir heute hier. Wir stehen heute hier und sprechen über sexuelle Gewalt in Krisenzeiten. Wir stehen hier und sprechen für die Frauen und Kinder, die in diesen Situationen keine Stimme haben und denen ich meinen heutigen Beitrag widme. Wir stehen hier, damit die Überlebenden von sexueller Gewalt gehört werden.

Ein Satz in dem Bericht sticht für mich besonders hervor: „Konfliktbedingte sexuelle Gewalt ist eine Kette von Ereignissen, die mit grundlegenden Ungleichheiten im Machtkampf beginnt

und in Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit endet.“ Dies zeigt doch genau das Ausmaß des heutigen Themas: nämlich, dass es ein Vorher und ein Danach gibt. Und, dass es, wenn es zum Kriegsverbrechen kommt, längst schon zu spät ist.

Das ist doch die Aufforderung für uns: dies zu erkennen und Strukturen zu bilden, die verhindern, dass Frauen und Kinder sexuelle Gewalt erfahren müssen. Vorbeugend müssen wir in Friedenszeiten die Rolle der Frauen und der Mädchen stärken: sowohl physisch, als auch sozial und psychologisch. Wir müssen eine bessere Versorgung für sexuelle Gesundheit besonders bei humanitären Hilfsmaßnahmen anbieten.

Und vor allem müssen wir den Überlebenden von sexueller Gewalt einen sicheren Raum bieten und sie bestmöglich unterstützen: psychologisch, finanziell und personell.

Dafür müssen wir besser miteinander arbeiten, auch zusammen mit anderen internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft. Das ist nicht zuletzt deshalb wichtig, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Istanbul Konvention zeigt, dass wir als Europarat viel tun können, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern.

Auch wenn derzeit ein Krieg direkt vor unserer Haustür geführt wird: Wir müssen auf alle Regionen dieser Welt schauen. Wir müssen zusammen sexueller Gewalt als Kriegsverbrechen eine klare Absage erteilen und gemeinsam Entscheidungen treffen, um Frauen und Kinder zu schützen.

Vielen Dank.

Mme Sibel ARSLAN

Suisse, SOC

13:15:16

(Nicht mündlich gehaltener Redebeitrag, Geschäftsreglement Art. 31.2)

Ich gratuliere der Berichtserstatterin Petra BAYR für ihre unermüdliche Arbeit für die Frauen und ihr Engagement gegen sexuelle Gewalt – sexuelle Gewalt gegen Frauen, aber auch gegen Kinder - unabhängig ihres Geschlechts.

Dass sexuelle Gewalt als Waffe eingesetzt wird, ist Fakt.

Wir wissen inzwischen auch, dass sexuelle Gewalt als Mittel der ethnischen Säuberung genutzt wird.

Dass diese Verbrechen zu dauerhaften Schäden bei den betroffenen führen, Jahrzehntelang über Generationen – ja auch in der Familie - Spuren hinterlassen und zu Traumata führen - ist auch Fakt.

Wichtig ist, dass wir in diesem Gremium beschliessen, dass die Täter nicht davonkommen, sondern vor Gericht gebracht werden. Dies hat auch eine Wirkung gegen Aussen. Jede Verurteilung ist eine kleine Wiedergutmachung.

Die Anerkennung von sexueller Gewalt im Zusammenhang mit einem Konflikt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Kriegsverbrechen führt dazu, dass wir auch über Massnahmen diskutieren müssen. Diese werden auch im Entschliessungsbericht dargelegt.

Wichtig ist, in Prävention zu investiert.

Dass Betroffene Zugang zu Rechtshilfe und zu medizinischer und psychischer Versorgung erhalten.

Dass die Polizist:innen, Richter:innen, Staatsanwaltschaften gut ausgebildet werden.

Aber auch müssen wir besondere Bestimmungen für Migrantinnen und asylsuchende Frauen, die Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, diskutieren.

Die Arbeit geht nach diesen Empfehlungen erst los.

Mme Nicole HÖCHST

Allemagne, CE/AD

13:15:17

(Nicht mündlich gehaltener Redebeitrag, Geschäftsreglement Art. 31.2)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren

Bereits in der 2008 von der UN verabschiedeten Resolution 1820 wird erklärt, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt „ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können“.

Nicht nur die Frau wird durch die Vergewaltigungen persönlich schwer geschädigt, sondern auch die Generationen nach ihr. Die Vererbung solcher Traumata über Generationen wurde nachgewiesen.

Aber auch die Gesellschaft hat durch sexualisierte Gewalt schwer zu leiden. Sexualisierte Gewalt und natürlich auch Kriegsverbrechen sind der Nährboden für ebenfalls an die nächste Generation weiter gereichten Aggressionen, Vergeltungswut, Misstrauen und führen zu immer weiteren Konflikten, Vertreibungen und Fluchtströmen.

Ich halte es für einen wichtigen Impuls, endlich laut zu werden, wenn es um sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungen in kriegerischen Konflikten geht. Allerdings wünsche ich mir dringend, dass nicht nur auf ferne kriegerische Konflikte geschaut wird, sondern die einzelnen hier versammelten Länder auch auf ihre innere Sicherheit schauen. Nehmen wir beispielsweise das Phänomen von Gruppenvergewaltigungen in Deutschland, einem Delikt, was vor der Massenmigration nach Deutschland in den Statistiken kaum eine Rolle spielte.

Ging man in der Vergangenheit davon aus, dass diese Verbrechen vor allem in Großstädten wie Berlin oder Hamburg begangen werden, muss man heute von einem in Deutschland flächendeckenden Kriminalitätsgeschehen ausgehen.

Von den über 2000 in den letzten drei Jahren in Deutschland registrierten — und das Dunkelfeld liegt erheblich höher—, Gruppenvergewaltigungen wurden 112 allein in Rheinland-Pfalz begangen, wobei der prozentuale Anteil ausländischer Täter im Mittel bei 43 Prozent liegt, bei einem Ausländeranteil von 12,6 Prozent an der deutschen Gesamtbevölkerung. (Deutsche mit Migrationshintergrund werden selbstverständlich nur als Deutsche gezählt)

Die Forschung zu Kriminaldelikten und deren psychische Folgestörungen geht davon aus, dass eine Vergewaltigung mit einer Wahrscheinlichkeit von 37-52 Prozent häufiger als andere Monotraumata zur Ausbildung einer posttraumatischen Schädigung – über Jahre – führt. Die Schwere der psychischen Belastung für das Opfer lässt sich ansatzweise verstehen: Zum einen ist die Tat akut lebensbedrohlich. Dies wird häufig durch Drohungen und körperliche Gewalt unterstrichen. Zum anderen wird dem Opfer durch das erzwungene Eindringen des Täters die sexuelle Autonomie und die körperliche Unversehrtheit zerstört.

Zur Vernichtung der Selbstbestimmtheit als Mensch kommt die totale Erschütterung des eigenen Weltbilds, jegliche Gefühle von Sicherheit und Vertrauen werden zerstört. Begleitende Gefühle von Scham, Ekel und Schuld sind die Norm. Erschwerend kommen negative Reaktionen von Angehörigen und der Öffentlichkeit hinzu, besonders die Tendenz der Opferbeschuldigung gegebenenfalls sogar die Verhöhnung durch die Tätergruppe.

Das sind Tausende von Schicksalen, Tausende zerstörter Familien, eine beschädigte Gesellschaft. Die Politik ist hier gefordert, nicht nur Beschlüsse für Kriegsgeschehen zu fassen, sondern die Staaten endlich aufzufordern diese grassierende Pest auch in Friedenszeiten im eigenen Land entschlossen zu unterbinden. Kulturelle Boni, egal für wen, darf es nicht geben.

Vote : Violences sexuelles liées aux conflits

Discours : Mme Annalena BAERBOCK, Ministre des Affaires Étrangères de l'Allemagne

Mme Andrea EDER-GITSCHTHALER

Autriche, PPE/DC

13:06:11

Liebe Frau Außenministerin, 

Sie waren ja letzte Woche in Den Haag beim Internationalen Gerichtshof, und da haben Sie auch neben dem Sondertribunal gesagt, dass es Ihnen ein großes Anliegen ist, die verschleppten Kinder aus Ukraine wieder zurückzubekommen, ja; welche Maßnahmen setzt Deutschland dafür, dass diese Kinder wieder zurück zu ihren Eltern kommen?

La séance est levée à 13h15